Corona - Wichtige Informationen zum Schutz vor und während der Reise


Versicherungsschutz WÄHREND der Reise

In unseren Rundreisen im Jahr 2023 ist ein ALLIANZ-Reiseschutz includiert
(Reisekrankenversicherung, Reiseabbruchversicherung, Reise-Assistance), der auch bei einer Corona-Infektion während der Rundreise oder einer behördlich angeordneten Quarantäne während der Reise leistet.

Ausführliche Informationen, Einschränkungen und die Versicherungsbedingungen finden Sie hier:
ALLIANZ-Reiseschutz "Sicher auf Reisen" während der Reise
 

Hygienekonzept auf unseren Busrundreisen

Detailinformationen für die Reisen in 2023 folgen.
Grundlage sind die behördlichen Vorgaben im Zielland.

 

Angebot Versicherungsschutz VOR der Reise (Reiserücktrittskostenversicherung):


Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist NICHT im Reisepreis enthalten.

Bitte achten Sie bei Reiserücktrittsversicherungen darauf, dass diese auch bei pandemiebedingten Rücktrittsgründen leisten:

  • eigene Covid19-Infektion/-Erkrankung
  • Tod eines Familienmitglieds aufgrund einer Covid19-Infektion/-Erkrankung
  • persönliche und individuell angeordnete Quarantänemaßnahmen, wenn ein Ansteckungsverdacht mit Covid-19 besteht, z.B. bei einem falsch-positiven Test vor der Abreise)
  • Verweigerung der Beförderung, z. B. Airline verweigert Flug aufgrund erhöhter Temperatur
  • Verweigerung der Einreise, z. B. Grenzbeamter verweigert Einreise aufgrund erhöhter Temperatur


Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung inclusive COVID19-Schutz:

  1. Gerne bieten wir Ihnen eine Reiserücktrittskostenversicherung der ERGO mit zusätzlichem COVID19-Schutz an: ERGO-Reiseversicherungen
  2. Wenn Sie bereits eine ERGO-Jahresversicherung haben, bieten wir Ihnen gerne nur den COVID19-Zusatzschutz dazu an: ERGO-COVID19-Ergänzungstarif
  3. Wenn Sie bereits eine eigene Reiserücktrittsversicherung haben, kontaktieren Sie bitte den Versicherer und prüfen Sie, ob die o.g. pandemiebedingten Rücktrittsgründe includiert sind oder ob Sie diese zusätzlich absichern müssen. Eine solche Ergänzungsversicherung ist NUR bei dem Anbieter Ihrer RRV möglich. Die Orbis-Reisen GmbH kann Ergänzungsversicherungen nur zu ERGO-Produkten anbieten.


Kundengeldabsicherung
Den Reisepreissicherungsschein zur gesetzlich vorgeschriebenen Kundengeldabsicherung gemäß § 651 k BGB erhalten Sie mit der Buchungsbestätigung. Unser Versicherer hierfür ist die R+V Allgemeine Versicherung AG. Zahlungen sind grundsätzlich erst nach Erhalt des Sicherungsscheines zu leisten.