Hinweis zu bestehenden Versicherungen
Wenn Sie eine Jahres-Reiserücktrittskostenversicherung haben (z.B. bei einer früheren Reise abgeschlossen oder in einer Kreditkarte inkludiert), achten Sie bitte auf das "Kleingedruckte" in den Bedingungen, d.h. welche Rücktrittsgründe NICHT versichert sind.
Bei vielen Reiserücktrittskostenversicherungen zählt alles, was durch eine Pandemie verursacht wurde, NICHT als Rücktrittsgrund.
Beispiele:
- eigene Covid19-Infektion/-Erkrankung
- Tod eines Familienmitglieds aufgrund einer Covid19-Infektion/-Erkrankung
- persönliche und individuell angeordnete Quarantänemaßnahmen, wenn ein Ansteckungsverdacht mit Covid-19 besteht, z.B. bei einem falsch-positiven PCR-Test vor der Abreise)
- Verweigerung der Beförderung, z. B. Airline verweigert Flug aufgrund erhöhter Temperatur
- Verweigerung der Einreise, z. B. Grenzbeamter verweigert Einreise aufgrund erhöhter Temperatur
Bei einigen Versicherungen ist zwar die eigene Erkrankung versichert, nicht aber angeordnete Quarantäne.
Soweit uns bekannt ist, bieten aber alle Versicherungen für ihre Kunden sogenannte Covid19-Ergänzungsversicherungen an, um die Lücken zu verringern bzw. zu schließen.
Bitte kontaktieren Sie unbedingt Ihre Versicherung oder die Bank, über die die Kreditkarte läuft, und klären Sie, ob Pandemiegründe mitversichert sind und wenn nicht, bitten Sie um ein Angebot für eine Zusatzversicherung* (diese kosten in der Regel zwischen EUR 10 und EUR 20).
* Covid19-Zusatzversicherungen können NUR bei der Versicherung abgeschlossen werden, über die die Reiserücktrittskostenversicherung besteht. Daher kann Ihnen die Orbis-Reisen GmbH leider keine solche Zusatzversicherung zu Ihrer bestehenden RRV vermitteln, wenn diese nicht von der ERGO ist).